Beitragsordnung AFC Offenburg Miners e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung (Satzung ist auf der Homepage des Vereins zur Einsicht vorhanden https://www.offenburgminers.de/vereinssatzung). Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Diese können gemäß der Satzung § 7 vom Gesamtvorstand des Vereins geändert werden.
§ 2 Solidaritätsprinzip
1. Die Mitgliedsbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
2. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beschlüsse
1. Die Laufzeit für die Mitgliedschaft gilt immer für mindestens ein Geschäftsjahr und dies entspricht einem Kalenderjahr (01.01.–31.12.).
2. Die festgesetzten Beträge werden einmal im Quartal erhoben und die Entrichtung erfolgt per Bankeinzug.
3. Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Offenburg geführt:
IBAN: DE13 6645 0050 0004 8839 73
BIC: SOLADES1OFG
4. Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung erhoben.
§ 4 Beitragshöhen
1. Abteilungen, Mitgliedsform und Beitragshöhe pro Quartal:
• Passiv 6 €
• American Football Seniors 65 € + 1 Arbeitsstunde
• American Football Seniors ermäßigt 50 € + 1 Arbeitsstunde
• American Football Jugend (unter 18 Jahren) 32,50 €
• Saphir Cheerleading Seniors 65 €
• Saphir Cheerleading Seniors ermäßigt 50 €
• Saphir Cheerleading Jugend (unter 14 Jahren) 40 €
• Cheer Squad Cheerleading Seniors 50 €
• Cheer Squad Cheerleading Seniors ermäßigt 40 €
2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
3. Ermäßigte Beitragsformen können von Schülern, Studenten und Auszubildenden beantragt werden. Die Begründung mit entsprechenden Nachweisen müssen vor Beginn der Mitgliedschaft sowie vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres dem Vorstand vorgelegt werden.
4. Arbeitsstunden werden pro Stunde mit 15 Euro dem Mitgliedsbeitrag angerechnet. Als Arbeitsstunden gelten angeordnete, ehrenamtliche Tätigkeiten, die vom Vorstand beschlossen wurden. Nicht als Arbeitsstunden gelten allfällige Aufgaben wie etwa das Aufräumen des Trainingsplatzes nach dem Training oder Spieltagsvorbereitungen. Gegen Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Ende eines Geschäftsjahres an den Vorstand, erhält ein Mitglied 15 Euro pro geleistete Arbeitsstunde aus dem laufenden Geschäftsjahr, jedoch maximal 60 Euro, auf die Abbuchung des letzten Mitgliedsbeitrages in diesem Jahr wieder gutgeschrieben. Die Regelung der Anrechnung und Vergütung von Arbeitsstunden gilt zum Stand dieser Fassung nur für die Mitglieder aus der Abteilung American Football Seniors.
§ 5 Vereinsaustritt
1. Gemäß §5 der Vereinssatzung erfolgt der Austritt aus dem Verein (Kündigung der Mitgliedschaft) durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ist ein Vereinsaustritt jeweils nur zum Jahresende möglich. Eine später eingehende Kündigung wird erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.
2. Das alleinige Fernbleiben vom Trainingsbetrieb oder eine mündliche Aussage gegenüber einem Verantwortlichen reicht als Kündigung nicht aus.
3. Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
§ 6 Datenverarbeitung
1. Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
2. Mit der Beitrittserklärung gestatte ich den AFC Offenburg Miners e. V., dass Foto- und/oder Videoaufnahmen auf den Social-Media-Kanälen, der Homepage und/oder Printmedien dem Verein zu Werbezwecken zur Verfügung stehen und veröffentlicht werden dürfen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2025 in Kraft.